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Aufstehen für die Kunst
WIR SIND:
- vier Initiatoren aus dem Bereich der Darstellenden Künste (Wolfgang Ablinger-Sperrhacke, Hansjörg Albrecht, Kevin Conners, Christian Gerhaher).
- viele prominente Unterstützerinnen und Unterstützer, darunter zahlreiche Künstler, Akademien, Chöre, Orchester, Festivals, Veranstalter, Intendanten, Kulturverbände, Künstleragenturen, Musikverlage, Musikalienhandel, CD-Labels, Instrumentenbauer, Kulturpolitikerinnen und Kulturpolitiker sowie die GMD- und Chefdirigent*innenkonferenz e.V. (mit knapp 100 Mitgliedern), die Initiative Krea[K]tiv musiktheater stands up e.V. (mit 1.800 Mitgliedern) und das Forum Musik Festivals (über 100 Festivals) .
WIR BEMERKEN:
- Die Künste erleiden seit Beginn der Corona-Krise eine beispiellose, sie in der Substanz gefährdende Krise: Die vielen selbständigen Künstler und Unternehmungen (Off-Theater, freie Chöre und Orchester) stehen finanziell zu einem großen Teil am Abgrund; die öffentlich getragenen Institutionen (Orchester, Theater, Opern- und Konzerthäuser) werden auf viele Jahre hinaus unter enormem Finanzierungs- und Rechtfertigungsdruck stehen; das Publikum erlebt eine historisch ungesehene Entfremdung von den Künsten, die eine rasche Erholung der Situation nach Wieder-Öffnung mit jedem Tag der Schließung weniger wahrscheinlich erscheinen lässt.
- Der ›Lockdown light‹ vom November 2020, in dem die Kunsteinrichtungen erneut als Erste schließen mussten, hat diese Situation maximal verschlechtert und die Künste gesellschaftlich überproportional belastet.
- Die Freiheit der Kunst wird im Grundgesetz ebenso vorbehaltlos gewährleistet wie die Religions- und Versammlungsfreiheit. Darin kommt ein Wertegerüst des Grundgesetzes zum Ausdruck, das bei allen staatlichen Maßnahmen zu beachten ist. Die Bayerische Verfassung sagt zudem: „Bayern ist ein Kulturstaat“ und stellt die Kultur damit gleichrangig neben den Rechtsstaat.
- Die gemeinsame Religionsausübung wurde auch im ›harten Lockdown‹ ab Dezember 2020 nicht verboten, für Glaubenseinrichtungen gab es keine pauschale Deckelung der Besucherzahlen. Man orientierte sich lediglich an der 1,5 m- Abstandsregel – im Übrigen auch unabhängig von (nicht) vorhandenen Lüftungsanlagen. In Gotteshäusern durften Besucher bis zum 9.12.2020 sogar noch ohne Masken singen – in Theatern und Konzertsälen durften sie hingegen gar nicht sein.
- Zwei voneinander unabhängige wissenschaftliche Untersuchungen (Bayerische Staatsoper / TU München, Studie Dortmunder Konzerthaus / Fraunhofer Heinrich Hertz-Institut) bestätigen die Annahme, dass in Opern- und Konzerthäusern ein sicherer Betrieb ermöglicht werden kann: Ihre Ergebnisse besagen, dass bei Inzidenz-Werten, die verschieden beurteilt werden, sowie bei davon abhängiger Saalbelegung, kombiniert mit Maskenpflicht und Crowd-Management (Ankommen im Gebäude, Pausen, Verlassen des Gebäudes) sowie mit entsprechenden Belüftungsanlagen, keine erhöhte Infektionsgefahr herrscht. Die Darstellenden Künste mussten daher zu Unrecht schon im ›Lockdown light‹ pausieren.
- Moderne Theater, Opern- und Konzerthäuser sind in der Regel mit Lüftungsanlagen ausgestattet, die – vergleichbar beispielweise der Bayerischen Staatsoper – die Raumluft nach oben absaugen und binnen 9,5 min komplett austauschen. Welche Kirche/ Moschee/ Synagoge, welche Gaststätte kann mit vergleichbar effizienten Belüftungssystemen aufwarten?
WIR WOLLEN:
- verlässliche und baldige Wiedereröffnungs-Szenarien, welche die Kulturinstitutionen nicht schlechter stellen als Glaubenseinrichtungen, Wirtschaftsunternehmen, Gastronomie oder den Einzelhandel. Hierzu streben wir einen zeitnahen und intensiven Dialog mit der Politik an.
- den Einsatz von Testungen, so wie sie beispielsweise im Rahmen der Teststrategie an der Bayerischen Staatsoper praktiziert wurden, um die Sicherheit für die Künstler zu erhöhen und zu einem normalen Spielbetrieb mit vollständigem Repertoire und Originalbesetzungen zurückkehren zu können. Die finanziellen Mittel dafür müssen vom Staat bereitgestellt werden.
- eine Quarantänebefreiung für Künstler, die zur Ausübung ihrer künstlerischen Tätigkeit international reisen, analog dem Profisport. Diesbezügliche Regelungen müssen bundesweit einheitlich gelten.
- vor allem – und das ist der Kern unserer Initiative – eine rechtliche Überprüfung, inwieweit infektionsschutzrechtliche Beschränkungen kultureller Aktivitäten mit der im Grundgesetz verankerten Kunstfreiheit vereinbar sind. Den von uns Anfang Dezember 2020 angekündigten Eilantrag stellten wir mit Beginn des erneut verschärften ›harten Lockdowns‹ sowie mit der Ausrufung des Katastrophenfalles in Bayern einstweilen zurück. Sollten die Darstellenden Künste im Zuge von künftigen Lockerungen der Infektionsschutzmaßnahmen nicht ihren (laut beiden wissenschaftlichen Studien) Möglichkeiten entsprechend reinstalliert werden, planen wir, den Eilantrag unverzüglich beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einzubringen. Dabei geht es nicht darum, die Notwendigkeit eines wirksamen Infektionsschutzes in Abrede zu stellen, sondern eine angemessene, vor allem dem Grundrecht auf Kunstfreiheit gerecht werdende Berücksichtigung unserer Interessen zu erwirken.
- vier Initiatoren aus dem Bereich der Darstellenden Künste (Wolfgang Ablinger-Sperrhacke, Hansjörg Albrecht, Kevin Conners, Christian Gerhaher).
- viele prominente Unterstützerinnen und Unterstützer, darunter zahlreiche Künstler, Akademien, Chöre, Orchester, Festivals, Veranstalter, Intendanten, Kulturverbände, Künstleragenturen, Musikverlage, Musikalienhandel, CD-Labels, Instrumentenbauer, Kulturpolitikerinnen und Kulturpolitiker sowie die GMD- und Chefdirigent*innenkonferenz e.V. (mit knapp 100 Mitgliedern), die Initiative Krea[K]tiv musiktheater stands up e.V. (mit 1.800 Mitgliedern) und das Forum Musik Festivals (über 100 Festivals) .
WIR BEMERKEN:
- Die Künste erleiden seit Beginn der Corona-Krise eine beispiellose, sie in der Substanz gefährdende Krise: Die vielen selbständigen Künstler und Unternehmungen (Off-Theater, freie Chöre und Orchester) stehen finanziell zu einem großen Teil am Abgrund; die öffentlich getragenen Institutionen (Orchester, Theater, Opern- und Konzerthäuser) werden auf viele Jahre hinaus unter enormem Finanzierungs- und Rechtfertigungsdruck stehen; das Publikum erlebt eine historisch ungesehene Entfremdung von den Künsten, die eine rasche Erholung der Situation nach Wieder-Öffnung mit jedem Tag der Schließung weniger wahrscheinlich erscheinen lässt.
- Der ›Lockdown light‹ vom November 2020, in dem die Kunsteinrichtungen erneut als Erste schließen mussten, hat diese Situation maximal verschlechtert und die Künste gesellschaftlich überproportional belastet.
- Die Freiheit der Kunst wird im Grundgesetz ebenso vorbehaltlos gewährleistet wie die Religions- und Versammlungsfreiheit. Darin kommt ein Wertegerüst des Grundgesetzes zum Ausdruck, das bei allen staatlichen Maßnahmen zu beachten ist. Die Bayerische Verfassung sagt zudem: „Bayern ist ein Kulturstaat“ und stellt die Kultur damit gleichrangig neben den Rechtsstaat.
- Die gemeinsame Religionsausübung wurde auch im ›harten Lockdown‹ ab Dezember 2020 nicht verboten, für Glaubenseinrichtungen gab es keine pauschale Deckelung der Besucherzahlen. Man orientierte sich lediglich an der 1,5 m- Abstandsregel – im Übrigen auch unabhängig von (nicht) vorhandenen Lüftungsanlagen. In Gotteshäusern durften Besucher bis zum 9.12.2020 sogar noch ohne Masken singen – in Theatern und Konzertsälen durften sie hingegen gar nicht sein.
- Zwei voneinander unabhängige wissenschaftliche Untersuchungen (Bayerische Staatsoper / TU München, Studie Dortmunder Konzerthaus / Fraunhofer Heinrich Hertz-Institut) bestätigen die Annahme, dass in Opern- und Konzerthäusern ein sicherer Betrieb ermöglicht werden kann: Ihre Ergebnisse besagen, dass bei Inzidenz-Werten, die verschieden beurteilt werden, sowie bei davon abhängiger Saalbelegung, kombiniert mit Maskenpflicht und Crowd-Management (Ankommen im Gebäude, Pausen, Verlassen des Gebäudes) sowie mit entsprechenden Belüftungsanlagen, keine erhöhte Infektionsgefahr herrscht. Die Darstellenden Künste mussten daher zu Unrecht schon im ›Lockdown light‹ pausieren.
- Moderne Theater, Opern- und Konzerthäuser sind in der Regel mit Lüftungsanlagen ausgestattet, die – vergleichbar beispielweise der Bayerischen Staatsoper – die Raumluft nach oben absaugen und binnen 9,5 min komplett austauschen. Welche Kirche/ Moschee/ Synagoge, welche Gaststätte kann mit vergleichbar effizienten Belüftungssystemen aufwarten?
WIR WOLLEN:
- verlässliche und baldige Wiedereröffnungs-Szenarien, welche die Kulturinstitutionen nicht schlechter stellen als Glaubenseinrichtungen, Wirtschaftsunternehmen, Gastronomie oder den Einzelhandel. Hierzu streben wir einen zeitnahen und intensiven Dialog mit der Politik an.
- den Einsatz von Testungen, so wie sie beispielsweise im Rahmen der Teststrategie an der Bayerischen Staatsoper praktiziert wurden, um die Sicherheit für die Künstler zu erhöhen und zu einem normalen Spielbetrieb mit vollständigem Repertoire und Originalbesetzungen zurückkehren zu können. Die finanziellen Mittel dafür müssen vom Staat bereitgestellt werden.
- eine Quarantänebefreiung für Künstler, die zur Ausübung ihrer künstlerischen Tätigkeit international reisen, analog dem Profisport. Diesbezügliche Regelungen müssen bundesweit einheitlich gelten.
- vor allem – und das ist der Kern unserer Initiative – eine rechtliche Überprüfung, inwieweit infektionsschutzrechtliche Beschränkungen kultureller Aktivitäten mit der im Grundgesetz verankerten Kunstfreiheit vereinbar sind. Den von uns Anfang Dezember 2020 angekündigten Eilantrag stellten wir mit Beginn des erneut verschärften ›harten Lockdowns‹ sowie mit der Ausrufung des Katastrophenfalles in Bayern einstweilen zurück. Sollten die Darstellenden Künste im Zuge von künftigen Lockerungen der Infektionsschutzmaßnahmen nicht ihren (laut beiden wissenschaftlichen Studien) Möglichkeiten entsprechend reinstalliert werden, planen wir, den Eilantrag unverzüglich beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einzubringen. Dabei geht es nicht darum, die Notwendigkeit eines wirksamen Infektionsschutzes in Abrede zu stellen, sondern eine angemessene, vor allem dem Grundrecht auf Kunstfreiheit gerecht werdende Berücksichtigung unserer Interessen zu erwirken.